-
Naturheilkundliche Beratungen und Behandlungen sind mit dem Zeitpunkt der Vereinbarung verbindlich.
-
Die Vergütung basiert auf einem Honorar von 70 € für eine 30minütige Beratung und Behandlung. Alle über diese Zeit hinaus gehenden Sitzungen werden im Viertelstundentakt mit jeweils
35 € abgerechnet.
- Das Honorar für eine Homöopathische Erstanamnese von 90 Minuten beträgt 210 €.
-
Das Honorar ist entweder in bar oder nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu entrichten.
-
Eine Absage des Termins (auch per Videokonferenz) binnen 24 Stunden zuvor sowie das unentschuldigte Fernbleiben haben in jedem Fall die Zahlung eines Mindesthonorars von 70 € zur
Folge.
-
Eine darüber hinausgehende Erstellung komplexer Therapiekonzepte richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Das Honorar beruht auf der persönlichen Vereinbarung zwischen
Behandlerin und Patient/in.
- Die vorangegangenen Bedingungen ab einschließlich Punkt 4. gelten auch für weitere Beratungen und Behandlungen anderer Honorarstufen.